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   LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 13/01   

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https://dejure.org/2002,19442
LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 13/01 (https://dejure.org/2002,19442)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 03.04.2002 - L 3 U 13/01 (https://dejure.org/2002,19442)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 03. April 2002 - L 3 U 13/01 (https://dejure.org/2002,19442)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 54/90

    Arbeitnehmerüberlassung - Gefahrtarifstelle - Unfallversicherungsbeitrag

    Auszug aus LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 13/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist es deswegen grundsätzlich zulässig, die Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung zu einem gemeinsamen Gewerbezweigtarif zu veranlagen (Bundessozialgericht, Urteil vom 21.08.1991, 2 RU 54/90, in: HV-Info 1991, 2159 = Ez AÜG Nr. 387).

    Gerade bei komplexen Sachverhalten und einem Unternehmenszweig wie dem der Arbeitnehmerüberlassung, der sich sprunghaft entwickelt und verändert (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 21.08.1991, 2 RU 54/90, a.a.O.), gehört hierzu auch ein zeitlicher Anpassungsspielraum (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 12. Dezember 1985, 2 RU 40/85, in: SozR 2200 § 731 Nr. 2).

    Diese auf Einzelfälle begrenzte Korrekturmöglichkeit entbindet die Beklagte jedoch auch für die Zukunft nicht von ihrer Pflicht zu einer an die wirtschaftliche Entwicklung angepassten Ausgestaltung des Gefahrtarifs (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 21.08.1991, 2 RU 54/90, a.a.O.).

  • BSG, 12.12.1985 - 2 RU 40/85

    Unfallversicherung - Gefahrklassenbildung

    Auszug aus LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 13/01
    Gerade bei komplexen Sachverhalten und einem Unternehmenszweig wie dem der Arbeitnehmerüberlassung, der sich sprunghaft entwickelt und verändert (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 21.08.1991, 2 RU 54/90, a.a.O.), gehört hierzu auch ein zeitlicher Anpassungsspielraum (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 12. Dezember 1985, 2 RU 40/85, in: SozR 2200 § 731 Nr. 2).

    Ein Belastungsgefälle liegt nämlich noch nicht dann vor, wenn die zufallsbehaftete Unfalllast der einzelnen Unternehmen differiert, da Unterschiede der individuellen Unfalllasten der zusammengefassten Einzelunternehmen systemimmanent sind (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 12. Dezember 1985, a.a.O.).

  • BVerfG, 04.03.1982 - 1 BvR 34/82
    Auszug aus LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 13/01
    Bei der Aufstellung von Gefahrtarifen lässt das Gleichbehandlungsgebot eine den Bedürfnissen der Massenverwaltung entsprechende Typisierung zu, wobei Härten im Einzelfall hinzunehmen sind (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 04.03.1982, 1 BvR 34/82 in: SozR 2200 § 734 Nr. 2).
  • BSG, 22.03.1983 - 2 RU 27/81

    Aufstellung eines Gefahrtarifs - Veranlagung abgrenzbarer Unternehmensteile -

    Auszug aus LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 13/01
    Nützlichkeits- und Zweckmäßigkeitserwägungen spielen jedoch keine Rolle (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 22. März 1983, 2 RU 27/81, in: BSGE 55, 26 m. w. N.).
  • LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 14/01

    UV-Zuständigkeit der VBG für Arbeitsüberlassungsunternehmen - keine

    Auszug aus LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 13/01
    Die Frage der Zuständigkeit der Beklagten für das Unternehmen der Klägerin ist Streitgegenstand des Berufungsverfahrens L 3 U 14/01.
  • LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 10/01

    Veranlagung zu den Gefahrklassen (§§ 730, 734 Abs.1 RVO; §§ 157, 159 SGB VII)

    Auszug aus LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 13/01
    Auf den Rechtsstreit L 3 U 10/01 (Veranlagung nach dem Gefahrtarif 1995) finden noch für die Jahre 1995 und 1996 die Vorschriften der Reichsversicherungsordnung (RVO) Anwendung.
  • LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 10/01

    Veranlagung zu den Gefahrklassen (§§ 730, 734 Abs.1 RVO; §§ 157, 159 SGB VII)

    Die Veranlagung für das Jahr 1997 sowie nach dem Gefahrtarif 1998 (Az: L 3 U 13/01) ist an den Vorschriften des SGB VII zu messen (§ 219 Abs. 1 Satz 1 und 2, Siebtes Buch Sozialgesetzbuch, Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII, vgl. Lauterbach, Unfallversicherung, Sozialgesetzbuch VII, Kommentar zum Siebten Buche des Sozialgesetzbuchs und zu weiteren die Unfallversicherung betreffenden Gesetzen, Rdnr. 2 zu § 219 SGB VII).
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